Auch wenn Ihre Betreuungsstelle, Ihr Arzt oder Krankenhaus einen festen Transportpartner hat, Sie oder der Fahrgast kann selbst entscheiden, von welchem Fahrdienst er sich befördern lässt. In einigen Fällen können Sie sogar die Fahrt per Taxi durchführen lassen, z. B. bei einer ambulanten Operation im Krankenhaus. Damit Sie am Ende nicht auf den Kosten sitzen bleiben, informieren wir Sie gerne im Vorfeld über die gesetzlichen Bedingungen.
Kostenübersicht
Seit der letzten Gesundheitsreform werden nicht mehr alle Leistungen durch die Krankenkasse übernommen. Einige müssen im Vorfeld erst genehmigt werden, damit Sie nicht auf den Kosten sitzen bleiben.
Die Grundvoraussetzung für eine Kostenübernahme ist eine Verordnung einer Krankenbeförderung, die nur ausgestellt wird, wenn die Fahrt im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse ist, die wiederum zwingend medizinisch notwendig sein muss.
Der aktuelle Gesundheitszustand der Patientin / des Patienten und die Gehfähigkeit ist zu berücksichtigen. Fahrten ohne zwingenden medizinischen Grund, z.B. zum Abstimmen von Terminen, Erfragen von Befunden oder Abholen von Verordnungen, dürfen nicht verordnet werden. Die Verordnung ist grundsätzlich vor der Beförderung auszustellen. Wenn alle Voraussetzungen für eine Beförderung erfüllt sind, rechnen wir unsere Leistungen direkt mit dem Kostenträger ab. Privatpatienten erhalten von uns eine private Rechnung.