Leistungen

Zu unseren Leistungen gehört nicht nur das Befördern
der Patienten, sondern auch Folgeleistungen, wie z. B.
das Begleiten oder Tragen der Patienten in deren Wohnungen.
Jetzt Kontakt aufnehmen!

Leistungen

Zu unseren Leistungen gehört nicht nur das Befördern der Patienten, sondern auch Folgeleistungen, wie z. B. das Begleiten oder Tragen der Patienten in deren Wohnungen.
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Pünktlich, freundlich, sicher

Sie können bei uns sitzend oder im Rollstuhl befördert werden.

Wenn ein Arzt oder eine Krankenkasse die medizinische Notwendigkeit der Fahrt bescheinigt (sog. „Verordnung zur Krankenbeförderung“), werden die Kosten in der Regel bis auf einen geringen Eigenanteil von der Krankenkasse übernommen. Gerne beraten wir Sie vorab über die Möglichkeiten und Kosten.

Wir erfüllen gerne auch Sonderwünsche. Sprechen Sie uns einfach an und wir finden die passende Lösung.

  • Krankenfahrten
  • Tragestuhlfahrten
  • Flughafentransfer
  • Freizeit & Privatfahrten
  • Besorgungsfahrten
  • Behindertenfahrten
  • Fahrten zur Rehe
  • Fahrten zum Arzt
  • Fahrten zur Dialyse
  • Fahrten zur Tagespflege
  • Fahrten zur Chemotherapie
  • Krankenhaus Entlassungen
  • Krankenfahrten
  • Tragestuhlfahrten
  • Flughafentransfer
  • Freizeit & Privatfahrten
  • Besorgungsfahrten
  • Behindertenfahrten
  • Fahrten zur Rehe
  • Fahrten zum Arzt
  • Fahrten zur Dialyse
  • Fahrten zur Tagespflege
  • Fahrten zur Chemotherapie
  • Krankenhaus Entlassungen

Informationen für Fahrgäste

Auch wenn Ihre Betreuungsstelle, Ihr Arzt oder Krankenhaus einen festen Transportpartner hat, Sie oder der Fahrgast kann selbst entscheiden, von welchem Fahrdienst er sich befördern lässt. In einigen Fällen können Sie sogar die Fahrt per Taxi durchführen lassen, z. B. bei einer ambulanten Operation im Krankenhaus. Damit Sie am Ende nicht auf den Kosten sitzen bleiben, informieren wir Sie gerne im Vorfeld über die gesetzlichen Bedingungen.

Kostenübersicht

Seit der letzten Gesundheitsreform werden nicht mehr alle Leistungen durch die Krankenkasse übernommen. Einige müssen im Vorfeld erst genehmigt werden, damit Sie nicht auf den Kosten sitzen bleiben.

Die Grundvoraussetzung für eine Kostenübernahme ist eine Verordnung einer Krankenbeförderung, die nur ausgestellt wird, wenn die Fahrt im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse ist, die wiederum zwingend medizinisch notwendig sein muss.

Der aktuelle Gesundheitszustand der Patientin / des Patienten und die Gehfähigkeit ist zu berücksichtigen. Fahrten ohne zwingenden medizinischen Grund, z.B. zum Abstimmen von Terminen, Erfragen von Befunden oder Abholen von Verordnungen, dürfen nicht verordnet werden. Die Verordnung ist grundsätzlich vor der Beförderung auszustellen. Wenn alle Voraussetzungen für eine Beförderung erfüllt sind, rechnen wir unsere Leistungen direkt mit dem Kostenträger ab. Privatpatienten erhalten von uns eine private Rechnung.

Ein Rollstuhl für den Krankentransport

Unsere Leistungen

Wir bieten Dienstleistungen im Bereich der Krankenbeförderung nach den Vorgaben des Personenbeförderungsgesetz.

  • Arztfahrten
  • Einweisungsfahrten
  • Entlassungsfahrten
  • Dialysefahrten
  • Rollstuhltransporte
  • Rehafahrten
  • Tragestuhlfahrten

Jetzt Termin vereinbaren

Sie benötigen einen zuverlässigen Fahrdienst zum nächsten Arzttermin? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie eine Nachricht. Wir holen Sie an Ihrem Aufenthaltsort ab und bringen Sie sicher an Ihr Ziel.

Meridian UG
Bahnhofstraße 69-71
58452 Witten

Telefon: 02302 2802495
E-Mail: info@my-meridian.de